Titel: Harry Potter und die Kammer des Schreckens
Rechteinhaber: DHV – Der Hörverlag GmbH
Rechtsanwälte: Waldorf Frommer
An dem Hörbuch Harry Potter und die Kammer des Schreckens ließ die DHV – Der Hörverlag GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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