Titel: The Disco Boys feat. Toto - Hold The Line
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Rechtsanwälte: Kornmeier & Partner
Den Titel The Disco Boys feat. Toto - Hold The Line ließ die GSDR GmbH durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzung in so genannten Peer-to-Peer Netzwerken abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: El Tiburon von Loona (div. Sampler)
Rechteinhaber: MORE Music and Media GmbH & Co. KG
Kanzlei: Kornmeier & Partner
An dem Titel El Tiburon von Loona (div. Sampler) ließ die MORE Music and Media GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Album: Nothing But The Beat von David Guetta feat. Sia
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Kanzlei: Kornmeier & Partner
An dem Album Nothing But The Beat von David Guetta ließ die EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Titanium von David Guetta feat. Sia
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Kanzlei: Kornmeier & Partner
An dem Werk Titanium von David Guetta feat. Sie ließ die EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Supermanager ili Motyga Sudby
Rechteinhaber: Baseprotect GmbH
Rechtsanwälte: Kornmeier & Partner
An dem Film Supermanager ili Motyga Sudby ließ die Baseprotect GmbH durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer Netzwerken abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: What A Feeling - Alex Gaudino feat. Kelly Rowland
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Rechtsanwälte: Kornmeier & Partner
Den Titel What A Feeling - Alex Gaudino feat. Kelly Rowland ließ die GSDR GmbH durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzung in so genannten Peer-to-Peer Netzwerken abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Fuck Me I´M Famous - David Guetta (div. Sampler)
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Kanzlei: Kornmeier & Partner
An dem Musikwerk Fuck Me I´M Famous - David Guetta (div. Sampler) ließ die EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Computerspiel: Supermanager oder die Hacke des Schicksals
Rechteinhaber: Baseprotect GmbH
Rechtsanwälte: Kornmeier & Partner
An dem Film Supermanager oder die Hacke des Schicksals ließ die Baseprotect GmbH durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer Netzwerken abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Little Bad Girl - David Guetta feat Taio Cruz & Ludacris (div. Sampler)
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Kanzlei: Kornmeier & Partner
An dem Musikwerk Little Bad Girl - David Guetta feat Taio Cruz & Ludacris (div. Sampler) ließ die EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: I Got To Go - Gentleman (Div. Sampler)
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Rechtsanwälte: Kornmeier & Partner
Den Titel I Got To Go - Gentleman (Div. Sampler) ließ die GSDR GmbH durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzung in so genannten Peer-to-Peer Netzwerken abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Street Dancer - Avicii (div. Sampler)
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Kanzlei: Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
An dem Titel Street Dancer - Avicii (div. Sampler) ließ die GSDR GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen in so genannten Tauschbörsen durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Bon Bon - Pitbull (div. Sampler)
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Kanzlei: Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
An dem Titel Bon Bon - Pitbull (div. Sampler) ließ die GSDR GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen in so genannten Tauschbörsen durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Snoop Dogg feat David Guetta - Sweat (div. Sampler)
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Kanzlei: Kornmeier & Partner
An dem Musikwerk von Snoop Dogg feat David Guetta - Sweat (div. Sampler) ließ die EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Snus Together (The Beat Thiefs Bootleg) - Avicii & Sebastien Drums (div. Sampler)
Rechteinhaber: GSDR GmbH
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An dem Titel Snus Together (The Beat Thiefs Bootleg) - Avicii & Sebastien Drums (div. Sampler) ließ die GSDR GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen in so genannten Tauschbörsen durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Bring It Back - Global Deejays & Niels van Gogh (div. Sampler)
Rechteinhaber: GSDR GmbH
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An dem Titel Bring It Back - Global Deejays & Niels van Gogh (div. Sampler) ließ die GSDR GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen in so genannten Tauschbörsen durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Where Them Girls At – David Guetta (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida)
Rechteinhaber: EMI Music Germany
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An dem Titel Where Them Girls At – David Guetta (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida) ließ die EMI Music Germany durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Niton - Eric Prydz (div. Sampler)
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Kanzlei: Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
An dem Titel Niton - Eric Prydz (div. Sampler) ließ die GSDR GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen in so genannten Tauschbörsen durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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