Titel: Milky Way
Rechteinhaber: Herzog-Video e.K.
Rechtsanwälte: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei
An dem Titel Milky Way lässt Herzog-Video e.K. wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen in so genannten Tauschbörsen durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Josefine Mutzenbacher: Wie sie wirklich war
Rechteinhaber: Herzog-Video e.K.
Rechtsanwälte: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei
An dem Titel Josefine Mutzenbacher: Wie sie wirklich war lässt Herzog-Video e.K. wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen in so genannten Tauschbörsen durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Schabracken Report
Rechteinhaber: Herzog-Video e.K.
Rechtsanwälte: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei
An dem Titel Schabracken Report lässt Herzog-Video e.K.wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen in so genannten Tauschbörsen durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Sexual Night Fever
Rechteinhaber: Herzog-Video e.K.
Rechtsanwälte: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei
An dem Titel Sexual Night Fever lässt Herzog-Video e.K.wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen in so genannten Tauschbörsen durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Knackige Bücklinge
Rechteinhaber: Herzog e.K.
Rechtsanwälte: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei
An dem Filmwerk Knackige Bücklinge lässt die Herzog-Video e.K. durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtverletzungen in Internettauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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