Abmahnung Lexware Quicksteuer Deluxe 2010 für die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang
Computerprogramm: Lexware Quicksteuer Deluxe 2010
Rechteinhaber: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Rechtsanwälte: Nümann + Lang
An dem Computerprogramm Lexware Quicksteuer Deluxe 2010 lässt die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Nümann + Lang abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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