Abmahnung Film Lucky Luke für die DVDesign GmbH durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Titel: Lucky Luke
Rechteinhaber: DVDesign GmbH
Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
An dem Filmwerk Lucky Luke lässt die DVDesign GmbH durch Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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