Abmahnung an dem Filmwerk The House of the Devil für die Firma Busch Production durch den Rechtsanwalt Christopher Lihl
Titel: The House of the Devil
Rechteinhaber: Busch Production
Kanzlei: Rechtsanwalt Christopher Lihl
An dem Filmwerk The House of the Devil lässt die Firma Busch Production durch den Rechtsanwalt Christopher Lihl wegen Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer Netzwerken abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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