Song: M-22 – Good To Be Loved
Rechteinhaber: Mec-Early Entertainment GmbH
Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An dem Song M-22 – Good To Be Loved ließ die Mec-Early Entertainment GmbH durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzung durch unerlaubter Verwertung geschützter Werke abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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