Titel: Die Todesliste – Nr. 1 stirbt
Rechteinhaber: Tiberius Film GmbH
Rechtsanwälte: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
An dem Film Die Todesliste – Nr. 1 stirbt ließ die Tiberius Film GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke abmahnen. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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