Film: Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere
Rechteinhaber: Warner Bros Entertainment GmbH
Rechtsanwälte: Waldorf Frommer
Wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmwerke in sog. Tauschbörsen an dem Film Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere ließ die Warner Bros Entertainment durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer abmahnen. Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung, dass der Film über die Software Popcorn Time gestreamt wurde. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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