Abmahnung wegen Filesharing

17.3.2010

Abmahnung Only by the night - Kings of Leon (Album) für die Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Abgelegt unter: Sony Music Entertainment, Waldorf Frommer — D @ 13:12

Titel: Only by the night - Kings of Leon (Album)
Rechteinhaber:Sony Music Entertainment Germany GmbH
Rechtsanwälte: Waldorf Frommer

An dem Album Only by the night, Kings of Leon, mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Unter Beifügung der ermittelten Daten fordern Rechtsanwälte Waldorf vom Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Forderungsbetrages zur Abgeltung der Angelegenheit.

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Abmahnung “Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein - Various Artist / Club Hits Vol. 29″

Abgelegt unter: Superstar Entertainment, Kornmeier & Partner — D @ 12:51

Abmahnung: “Tobias Schulz  - Guten Morgen Sonnenschein - Various Artist / Club Hits Vol. 29″

Rechteinhaber: Superstar Entertainment GmbH  & Co. KG

Rechtsanwälte: Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

Wegen begangener Urheberrechtsverletzung mahnen Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG an dem Werk  ”Tobias Schulz  - Guten Morgen Sonnenschein - Various Artist / Club Hits Vol. 29″ ab. Gem. § 97 Abs. 1 UrhG fordern die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner den Anschlussinhaber zur Unterlassung auf. Ebenfalls gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Dieser beläuft sich auf 450,00 €.

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16.3.2010

Abmahnung Monsta - Culcha Candela - Rechtsanwälte Nümann + Lang

Abgelegt unter: Styleheads Entertainment, Nümann + Lang — D @ 21:12

Abmahnung: Monsta -Culcha Candela

Rechteinhaber: Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH

Rechtsanwälte: Rechtsanwälte Nümann + Lang 

Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Nümann + Lang für die Rechteinhaberin Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH an dem Musikwerk Monsta Culcha Candela ab. Gefordert wird die umgehende Beseitigung des Musikstückes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €.

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14.3.2010

Abmahnung - “Videorama - Orgasmus Fieber” - Silwa Filmvertrieb AG

Abgelegt unter: U+C Rechtsanwälte, Silwa Filmvertrieb AG — D @ 15:12

Abmahnung: “Videorama - Orgasmus Fieber” 

Rechteinhaber: Silwa Filmvertrieb AG

Rechtsanwälte: Rechtsanwälte U + C

Durch die Rechtsanwälte U + C werden für die Silwa Filmvertrieb AG Abmahnungen ausgesprochen. Derzeit wird das Werk “Videorama - Orgasmus Fieber” abgemahnt sowie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Aufforderung zum Ausgleich eines Abgeltungsbetrages aufgefordert.

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Abmahnung - “Bedingungslos hörig” - Silwa Filmvertrieb AG

Abgelegt unter: U+C Rechtsanwälte, Silwa Filmvertrieb AG — D @ 14:46

Abmahnung: “Bedingungslos hörig” 

Rechteinhaber: Silwa Filmvertrieb AG

Rechtsanwälte: Rechtsanwälte U + C

Die Silwa Filmvertrieb AG mahnt durch die Rechtsanwälte U+C an dem Werk “Bedinungslos hörig” wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab.  Des Weiteren wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Aufforderung zur Zahlung eines Abgeltungsbetrages aufgefordert.

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Abmahnung Luomo - Tessio - DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH

Abgelegt unter: Graf von Westphalen, DigiProtect — D @ 14:22

Abmahnung: Luomo - Tessio

Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH

Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Graf von Westphalen

Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert derzeit Rechtsanwalt Graf von Westphalen für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH auf. Grund hierfür ist die begangene Urheberrechtsverletzung in Bit-Torrent oder peer-to-peer-Netzwerken.

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Abmahnung - Titten Sperma Party - John Thompson Productions - Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte

Abgelegt unter: John Thompson Productions, Schulenberg & Schenk — D @ 12:35

Abmahnung: Titten Sperma Party

Rechteinhaber: John Thompson Productions e. K.  

Rechtsanwälte: Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte

Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk für die Rechteinhaberin John Thompson Productions e. K. an dem Werk “Titten Sperma Party” ab. Unter Aufforderung zur Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, fordern die Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte für die Rechteinhaberin einen Vergleichsbetrag zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit.

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