Titel: Only by the night - Kings of Leon (Album)
Rechteinhaber:Sony Music Entertainment Germany GmbH
Rechtsanwälte: Waldorf Frommer
An dem Album Only by the night, Kings of Leon, mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Unter Beifügung der ermittelten Daten fordern Rechtsanwälte Waldorf vom Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Forderungsbetrages zur Abgeltung der Angelegenheit.
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Abmahnung: “Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein - Various Artist / Club Hits Vol. 29″
Rechteinhaber: Superstar Entertainment GmbH & Co. KG
Rechtsanwälte: Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
Wegen begangener Urheberrechtsverletzung mahnen Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG an dem Werk ”Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein - Various Artist / Club Hits Vol. 29″ ab. Gem. § 97 Abs. 1 UrhG fordern die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner den Anschlussinhaber zur Unterlassung auf. Ebenfalls gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Dieser beläuft sich auf 450,00 €.
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Abmahnung: Monsta -Culcha Candela
Rechteinhaber: Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwälte Nümann + Lang
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Nümann + Lang für die Rechteinhaberin Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH an dem Musikwerk Monsta Culcha Candela ab. Gefordert wird die umgehende Beseitigung des Musikstückes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €.
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Abmahnung: “Videorama - Orgasmus Fieber”
Rechteinhaber: Silwa Filmvertrieb AG
Rechtsanwälte: Rechtsanwälte U + C
Durch die Rechtsanwälte U + C werden für die Silwa Filmvertrieb AG Abmahnungen ausgesprochen. Derzeit wird das Werk “Videorama - Orgasmus Fieber” abgemahnt sowie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Aufforderung zum Ausgleich eines Abgeltungsbetrages aufgefordert.
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Abmahnung: “Bedingungslos hörig”
Rechteinhaber: Silwa Filmvertrieb AG
Rechtsanwälte: Rechtsanwälte U + C
Die Silwa Filmvertrieb AG mahnt durch die Rechtsanwälte U+C an dem Werk “Bedinungslos hörig” wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen ab. Des Weiteren wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Aufforderung zur Zahlung eines Abgeltungsbetrages aufgefordert.
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Abmahnung: Luomo - Tessio
Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH
Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Graf von Westphalen
Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert derzeit Rechtsanwalt Graf von Westphalen für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH auf. Grund hierfür ist die begangene Urheberrechtsverletzung in Bit-Torrent oder peer-to-peer-Netzwerken.
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Abmahnung: Titten Sperma Party
Rechteinhaber: John Thompson Productions e. K.
Rechtsanwälte: Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk für die Rechteinhaberin John Thompson Productions e. K. an dem Werk “Titten Sperma Party” ab. Unter Aufforderung zur Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, fordern die Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte für die Rechteinhaberin einen Vergleichsbetrag zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit.
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