Titel: Die drei ??? und das versunkene Dorf (Folge 136)
Rechteinhaber: SONY Music Entertainment Germany GmbH
Rechtsanwälte: Waldorf Frommer
An das Hörbuch Die drei ??? und das versunkene Dorf (Folge 136) lässt die SONY Music Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Exzessive Anal - Stecher
Rechteinhaber: Puaka Video Production GmbH
Rechtsanwälte: U + C
An dem Filmwerk Exzessive Anal - Stecher lässt die Puaka Video Production GmbH durch Rechtsanwälte U + C wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Private Life Of - Donna Bell
Rechteinhaber: Fraserside Holdings Limited
Rechtsanwälte: Negele Zimmel Greuter Beller
An dem Film Private Life Of - Donna Bell lässt die Fraserside Holdings Limited durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Mama will ficken
Rechteinhaber: Magmafilm GmbH
Rechtsanwalt: U + C Rechtsanwälte
An dem Filmwerk Mama will ficken lässt die Magmafilm GmbH durch U + C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Die Viper - hinterhältige Verführung
Rechteinhaber: Video-Aktuell Betriebs GmbH
Rechtsanwälte: Schulenberg & Schenk
An dem Filmwerk Die Viper - hinterhältige Verführung für die Video-Aktuell Betriebs GmbH durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Love Tonight der Künstler The Disco Boys (Div. Sampler)
Rechteinhaber: GSDR GmbH
Rechtsanwälte: Kornmeier & Partner
Den Titel Love Tonight der Künstler The Disco Boys (Div. Sampler) lässt die GSDR GmbH durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzung in so genannten Peer-to-Peer Netzwerken abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Angelabert Abgeschleppt
Rechteinhaber: DBM Videovertrieb GmbH
Rechtsanwälte: U+C Rechtsanwälte
An dem Filmwerk Angelabert Abgeschleppt lässt die DBM Videovertrieb GmbH durch die U+C Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverlatzung abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Just over 18 Vol. 8
Rechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Rechtsanwälte: U + C
An dem Filmwerk Just over 18 Vol. 8 lässt die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch die U + C Rechtsanwälte abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Gerade Mal 18 # 15
Rechteinhaber: Tino Media Erich Mayr
Rechtsanwälte: Negele Zimmel Greuter Beller
An dem Filmwerk Gerade Mal 18 # 15 lässt Tino Media Erich Mayr durch Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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Titel: Tight Anal 1
Rechteinhaber: Tino Media Erich Mayr
Rechtsanwälte: Negele Zimmel Greuter Beller
An dem Filmwerk Tight Anal 1 lässt Tino Media Erich Mayr durch Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke abmahnen. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages gefordert.
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